
Aufarbeitung der Verfolgung von Roma und Sinti nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Roma-Verbände empfehlen, folgende Themen einzubeziehen:
Allgemein
Als Vertreter:innen von romani Selbstorganisationen begrüßen wir die Einrichtung einer Kommission, die einen umfassenden Prozess der Aufarbeitung der „Zweiten Verfolgung“ anstrebt. Dabei ist der bürgerrechtliche Begriff der „Zweiten Verfolgung“ bislang wissenschaftlich bzw. konzeptionell nicht vertieft und wir warnen ausdrücklich von einer zu engen Definition. Die „Zweite Verfolgung“ sollte sich, so wie in den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) ausgeführt, auf die Verfolgung und anhaltende Diskriminierung von Rom:nja und Sinti:zze nach dem Zweiten Weltkrieg beziehen. Das beinhaltet gleichermaßen die diverse Zusammensetzung und die komplexen Lebenslagen der autochthonen und der zugewanderten Rom:nja und Sinti:zze sowie deren Ausgrenzung in den beiden deutschen Staaten nach 1945 und nach der deutschen Wiedervereinigung. Das bedeutet einerseits, dass „bei der Einsetzung der Kommission sicherzustellen ist, dass die Perspektiven von Sinti:ze und Rom:nja mehrheitlich und in einem möglichst breiten Spektrum vertreten sind“(UKA) und das Gleiche sollte sich auf die inhaltliche Aufarbeitung, auf die daraus folgenden Empfehlungen und insbesondere das Hinwirken auf konkrete strukturelle Maßnahmen zur Erreichung einer „nachholenden Gerechtigkeit“(UKA) beziehen.
Nach 1945 zugewanderte Rom:nja werden einerseits durch tradierte deutsche Diskurse und kontinuierliche Strukturen der Verfolgung etwa polizeiliche Erfassung, rassistische Fürsorge, Wohnsegregation diskriminiert und erleben andererseits durch eben diese Strukturen neue und spezifisch produzierte Ausgrenzung wie etwa das Grenzregime, rassistische Aufladung der Asylpolitik, rassistische Übergriffe und Morde.
Die europaweite Dimension der Verfolgung während des Zweiten Weltkriegs wurde nicht angemessen anerkannt und das wirkt sich auf verschiedenen Ebenen aus: keine Ansprüche auf Entschädigungszahlungen für Überlebende oder Angehörige von Ermordeten/ Verfolgten; Zwangsarbeit wurde nicht anerkannt (z.B. keine Rentenzahlungen für ehemalige Zwangsarbeiter:innen). Diese historischen Fakten wirken sich bis heute auf die Nachkommen der zugewanderten Rom:nja aus: die Verfolgungsgeschichte und transgenerationelle Traumata werden in Asylverfahren und aufenthaltsrechtlichen Situationen nicht berücksichtigt.
Die Anerkennung des rassistisch motivierten Völkermords an den Sinti und Roma Europas, die die Sinti und Roma 1982 nach jahrzehntelangen Kämpfen endlich erreicht hatten, bezog sich primär auf die Verfolgung in den Gebieten des damaligen Deutschen Reichs. Dass die Verfolgung europaweit stattfand und weite Teile etwa Jugoslawiens und der Sowjetunion umfasste, ist kaum mitgedacht worden. Als beim Zerfall der sozialistischen Systeme und der anschließenden sozio-ökonomischen Transformationsprozesse für die jüdischen Menschen aus der Sowjetunion eine Aufenthaltsregelung auf Basis der § 23 und § 24 Aufenthaltsgesetzbuch geschaffen wurde, wurden Roma aus diesen Gebieten nicht berücksichtigt, obwohl sie in der Zeit des Nationalsozialismus ebenso der Verfolgung unterlagen wie jüdische Menschen.
Der Umgang mit den Roma, die in Folge des Zerfalls Jugoslawiens und der damit einhergehenden Kriege oder die nach dem Ende des Ceaușescu-Regimes aus Rumänien in das gerade wiedervereinigte Deutschland flüchteten, war dem Umgang mit den jüdischen Menschen gänzlich entgegengesetzt. Der Flucht von Roma nach Deutschland wurde mit Abwehr begegnet. Der Pogrom von Rostock-Lichtenhagen, die Ursachen, die zu ihm führten, und die direkten Maßnahmen, die auf ihn folgten (z.B. das Rücknahmeabkommen mit Rumänien kurz nach dem Pogrom), sind von einem tiefgreifenden Rassismus gegen Roma geprägt, der nicht in der Form möglich gewesen wäre, wäre der Porajmos/ Samudaripen in seiner europaweiten Dimension anerkannt und aufgearbeitet worden.
Zu eben dieser Zeit fand eine bundesweite Bewegung um das Bleiberecht von Roma aus Jugoslawien und Rumänien statt. Analog zu den Kämpfen der Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma fanden ihre Aktionen häufig an den ehemaligen Orten der Verfolgung statt: Die Gedenkstätten Neuengamme und Dachau wurden besetzt. Damit verwiesen die Protestierenden direkt auf die historischen Zusammenhänge sowie die Verantwortung Deutschlands, fanden aber kein Gehör. Dies blieb auch in den folgenden 30 Jahren der Fall. In diesen drei Jahrzehnten erfolgten mehrere Verschärfungen, die sich direkt gegen die Migration von Roma wandten: Rücknahmeabkommen mit den meisten Herkunftsländern und ihrer Einstufung zu sicheren Herkunftsstaaten trotz besseren Wissens um die kumulative Diskriminierung und teils nach wie vor vorhandener Verfolgung. Im Kontext der EU-Erweiterungsprozesse nach Osten entspannen sich antiziganistisch aufgeladene Debatten, die dazu führten, dass das Freizügigkeitsrecht von EU-Bürger:innen eingeschränkt wurde.
Die vor den Bürgerkriegen in Jugoslawien flüchtenden Roma bekamen keinen oder nur einen kurzzeitigen Schutzstatus. Für viele folgten Kettenduldungen, andere gerieten in einen Teufelskreis aus Abschiebung und Wiederkehr, da es keinen Ort mehr gab, an den sie zurückkonnten. Für diejenigen, die bleiben konnten, folgte jahrelange Desintegration und Marginalisierung durch Arbeitsverbote, Residenzpflicht, keine Integrations- und Sprachkurse, Sammelunterkünfte, keine Einschulung von Kindern.
Deutschland beteiligte sich 1999 unter Rückgriff auf die Verantwortung Deutschlands, die sich aus seiner Geschichte ergebe, am NATO-Einsatz gegen Jugoslawien, der bis heute zu den umstrittensten militärischen Einsätzen der neueren Geschichte gehört. Nach dem Kumanovo-Abkommen erfolgte ab dem 13. Juni 1999 die systematische gewaltsame Vertreibung der kosovarischen Roma-Community (Folter, Mord, Vergewaltigung, gewaltsames Verschwindenlassen, Organhandel) und Zerstörung, Raub und Inbesitznahme der Häuser, Grundstücke und anderer Besitztümer durch die Mehrheitsbevölkerung des Kosovo unter den Augen der stationierten NATO-Truppen. Die Verantwortung für diese ethnische „Säuberung“ muss insbesondere vor dem Hintergrund der Verantwortung Deutschlands für den Holocaust, der zur Rechtfertigung des Einsatzes instrumentalisiert wurde, aufgearbeitet werden.
Infolge der Vertreibungen wurden 600-700 Roma aus Mitrovica, die es nicht schafften, das Land zu verlassen, in bleiverseuchten Lagern in Nord-Mitrovica untergebracht. Obwohl schnell bekannt wurde, dass die Menschen, insbesondere die Kinder, an Bleivergiftungen litten, unterblieb ihre Evakuierung für mehr als zehn Jahre. Manche Roma, die aus Deutschland abgeschoben wurden, wurden dort untergebracht, da ihre Häuser zerstört waren. Auch bei all diesen Aspekten blieb unberücksichtigt, dass die Opfer der Vertreibungen Überlebende und Nachkommen des Samudaripen sind.
Eine weitere Folge der nicht zu Ende aufgearbeiteten Verfolgung sind die antiziganistischen Entscheidungen im Asylverfahren, das Nicht-Erkennen von Diskriminierung und Verfolgung, die institutionelle Diskriminierung durch Mitarbeiter:innen von Behörden und Gerichten, das Einsetzen von Dolmetscher:innen, die keine Roma sind bzw. der Mehrheitsbevölkerung der Herkunftsländer angehören und damit voreingenommen und häufig vorurteilsbelastet sind.
Nach wie vor werden langjährig in Deutschland lebende oder hier geborene Roma abgeschoben, existierende Aufenthaltsregelungen greifen aufgrund komplexer kumulativer und intersektionaler Diskriminierungs-Erfahrungen und Problemlagen häufig nicht.
Der anhaltende Diskurs um „Clankriminalität“ ist generell, aber v.a. vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte hochproblematisch. Die Unterstellung, bestimmte Personen seien aufgrund ihrer „Abstammung” oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe kriminell veranlagt, basiert auf der wissenschaftlich diskreditierten Kriminalbiologie und knüpft in verhängnisvoller Weise an eine Tradition rassistisch motivierter Repression unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung an. Historisch gesehen waren Roma und Sinti diejenigen, die am stärksten unter dieser Praxis litten. Sie erreichte in der Nazi-Zeit ihren Höhepunkt, wurde aber bereits davor etabliert und in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik fortgesetzt.
Auch die Segregation im Bildungsbereich, die sich in der überproportionalen Feststellung von „Förderbedarfen“ und der Zuweisung in Sonderschulen manifestiert, statt zu echter Förderung der Kinder zu führen, bedarf einer Aufarbeitung. Diese Praxis reproduziert Ausschlüsse und hat negative Folgen für die berufliche Zukunft und ggf. den Aufenthaltsstatus durch Nicht-Anerkennung des Förderschulabschlusses bei Beantragung des § 25a für gut integrierte Jugendliche und die anschließenden prekären Beschäftigungsverhältnisse, die die Voraussetzungen an die Lebensunterhaltssicherung bei Beantragung des § 25b nicht erfüllen.
Unrecht durch rechtsextreme Gruppen, Parteien und Rechtsterrorismus
In Fragen von Rechtsterrorismus, rechtsextremen Ausschreitungen und Anschlägen aber auch bei der Wahlbereitschaft für rechtsextreme Parteien können wir bereits ab den 1960er Jahren personelle, ideologische und materielle Kontinuitäten der NS-Zeit rekonstruieren. Die Geschichte der radikalen Rechten ist jedoch nicht isoliert als Geschichte rechter Parteien und Bewegungen zu betrachten, sondern in gesellschaftsgeschichtlicher Erweiterung als integraler Bestandteil der deutschen Nachkriegsgeschichte. Somit sind intraindividuelle und intergenerationale Kontinuitäten in der Anhängerschaft von Parteien der extremen Rechten in Deutschland im Hinblick auf einen Teil ihrer längerfristigen Unterstützer:innen keineswegs neue politische Strömungen wie in Bezug auf die AfD die Studien von Kroh, Martin; Fetz, Karolina; Jacobsen, Jannes 2022 oder in Bezug auf die Wahlergebnisse in 11.000 Gemeinden Davide Cantoni, Felix Hagemeister und Mark Westcott 2019 darstellen.
Diese Kontinuitäten wirken in alle Lebensbereiche von Menschen hinein, wenn etwa durch die Medien und Politik rassistische Narrative gemainstreamt werden, auf deren Grundlage nicht nur rechtsterroristische Angriffe stattfinden, sondern auch subtiler Verschärfungen in migrations- und fluchtbezogener Gesetzgebung, wenig Aufklärung von hate crimes oder angemessene Betreuung und Entschädigung von Opfern in der Gegenwart erfolgen. Aus unserer Sicht ist es daher wichtig neben anderen Faktoren, die zur Erklärung von Rechtsextremismus herangezogen werden auch ein spezifisches Augenmerk auf die seit der NS-Zeit erhaltenen und sich wandelnden rechten Strukturen zu setzen, auf deren intragenerationellen, rechtlichen, personellen und materiellen Ressourcen und auch auf indirekte Wirkungsfelder. Dabei ist bislang weitgehend vernachlässigt, von den Erfahrungen der Betroffenen auszugehen, die die Folgen dieser Entwicklungen in ihrem Alltagsleben auch aktuell aushandeln müssen. Dies betrifft somit die Generationen nach 1945 in Deutschland bis zur Gegenwart – auch, wenn sich der Rassismus heute gegen Geflüchtete, Migrant:innen und rassifizierte Deutsche auf unterschiedliche gesellschaftliche Bedingungen zurückführen lässt, ist die transgenerationale Weitergabe des NS-Erbes eine wesentliche Ebene. Eine nachholende Gerechtigkeit sollte also diese Kontinuitäten (direkte und indirekte) durch Recherche und Analyse offenlegen und die Opfer entschädigen.
Unrecht durch Fürsorge und Soziale Arbeit
Es fehlt eine kritische Aufarbeitung der Fürsorge und späteren Sozialen Arbeit und insbesondere auch wie deren Kontinuitäten in der Gegenwart einerseits auf tradierte deutsche Z-Fürsorge und andererseits auf neuere Diskurse der „Integration“ zurückgreifen und dabei die rassistischen Ideologien und Handlungsmuster gegen Rom:nja und Sinti:zze weitertragen und neu ausrichten.
Hier müssten insbesondere die Einrichtungen der gegenwärtigen Jugendhilfe in den Fokus gesetzt werden und wie deren anhaltende Handlungsmuster Romani-Familien nachhaltig schädigen. Eine Einhaltung von Kinderrechten für alle Kinder ist das Mindestmaß an Gerechtigkeit das hergestellt werden muss. Dazu ist die Etablierung von „partizipativen und rassismuskritischen Organisation- und Handlungsstrukturen unentbehrlich“ (UKA).
Nachholende Gerechtigkeit durch Intersektionale Perspektiven
Die Unterdrückung von Rom:nja und Sinti:zze läuft entlang von ethnisierten Herkunftskategorien aber auch von geschlechtlichen, sexuellen und schichtbezogenen gesellschaftlichen Platzierungen. Frauen, queere und arme Personen erleben allgemeine aber auch spezifische Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf Rom:nja und Sinti:zze in der Akkumulation oder im Zusammenwirken dieser Kategorien. Beispiele hierfür sind, dass Frauen von den aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsregelungen, die an Zeiten von Erwerbsarbeit gebunden sind, aufgrund ihrer Erziehungs- und Familiensorgezeiten weit erheblicher als Männer benachteiligt sind. Frauen sind als Mütter, Erziehende und Sorgetragende für Überlebende, ältere, kranke oder behinderte Familienmitglieder als auch im Kontakt mit den zuständigen Institutionen nach 1945 bis in die Gegenwart von einem hohen Ausmaß reproduktiver Ungerechtigkeit betroffen. Queere Rom:nja und Sinti:zze müssen durch rassistische und hetero-patriarchale Strukturen navigieren und sind etwa in Sammelunterkünften oder bei Behördengängen spezifischer Diskriminierung ausgesetzt. Arme Rom:nja und Sinti:zze sind durch geringere Ressourcen auch eingeschränkt etwa im Zugang zu angemessenen Wohnraum, zu Fachpersonen (z.B. Anwält:innen) und zu Möglichkeiten, Diskriminierung zu entgehen bzw. sich sich dagegen zu wehren. Sie sind oftmals in der öffentlichen Wahrnehmung besonders sichtbar und stigmatisiert und dadurch erheblich vulnerabler als wohlhabende bzw. nicht armutsbetroffene Rom:nja und Sinti:zze.
Diese einerseits additiven und andererseits intersektionalen Diskriminierungsstrukturen schaffen für die Betroffenen spezifische Lebenslagen, die zunächst differenziert und in ihrer Komplexität wahrgenommen und im nächsten Schritt durch gezielte Maßnahmen verändert werden müssen. Dabei sind communitybasierte Ansätze und die selbstorganisierte Forschung als auch die enge Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Menschen, Akteur:innen der Selbstorganisationen und der Institutionen der Dominanzgesellschaft verpflichtend, da hier die besondere Vulnerabilität durch dominanzgesellschaftliche Maßnahmen noch verstärkt werden kann.
Nachholende Gerechtigkeit durch Communitybasierung und Partizipation
Obwohl in den UKA-Empfehlungen unentwegt der Bedarf nach angemessener, direkter und nachhaltiger Förderung und Einbeziehung von Selbstorganisationen, Communitybasierung und Partizipation von Rom:nja und Sinti:zze auf allen Ebenen und bei allen Maßnahmen als wesentlich für eine nachholende Gerechtigkeit erachtet wird, ist in der Realität bislang wenig davon zu erkennen. Das bezieht sich auf die neu eingerichteten Stellen, die sich mit romani-bezogener Diskriminierung und dem Leben von Rom:nja und Sinti:zze beziehen, etwa bei dem Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Rom:nja und Sinti:zze selbst, auch bei dem Aufbaustab Gestaltung der Arbeit gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, bei den Verantwortlichen in Stiftungen und Landes- bzw. Bundesinstitutionen für Förderprogramme gegen Antiziganismus, bei der Geschäftsstelle der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus, um nur einige Beispiele zu nennen.
Einerseits werden qualifizierte Rom:nja und Sinti:zze nicht eingestellt bzw. einbezogen, andererseits existiert durch Bildungs- und Aufenthaltsungerechtigkeit ein realer Mangel an (formal) qualifizierten Rom:nja und Sinti:zze. Auch Selbstorganisationen sind mit dem Mangel an fachlichen Abschlüssen und dem Zugang zum Erwerbsleben von qualifizierten Rom:nja konfrontiert, aber sie leisten die Ausbildungsarbeit on the Job, ermöglichen Rom:nja und Sinti:zze Arbeitserfahrungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen und wertschätzen das formal nicht anerkannte Wissen von Romani-Akteur:innen in der politischen und sozialen Landschaft. Damit leisten sie doppelte Arbeit, die weder gesehen noch anerkannt wird. Um diese paternalistischen Kreisläufe zu durchbrechen müssen bei allen Maßnahmen, einzurichtenden Kommissionen, Einstellungen, Forschungsanliegen und in den Verhandlungsräumen möglichst divers Rom:nja und Sinti:zze als Akteur:innen aktiv durch positive bzw. affirmative Action aktiv gefördert werden. So dass mit der Zeit auch ihre Präsenz in den Strukturen anwachsen kann.
Das betrifft neben individuellen Akteur:innen insbesondere auch die Identifikation, Einbeziehung und Förderung von Organisationen, die Schlüsselrollen in der Organisation von Partizipation einnehmen wie etwa im Bereich der Verbundsarbeit der Bundes Roma Verband, der sich für die Hörbarkeit diverser romani Selbstorganisationen einsetzt oder wie RomaniPhen e.V., die einen Fokus auf feministische und rassismuskritische (Bildungs-)Inhalte und die Förderung von Frauen: und Mädchen: setzen oder der Verein Romano Sumnal, die als einzelne Organisation im gesamten Sachsen agieren, oder das Roma Center/ Roma Antidiscrimination Network, das bundesweite Strukturen gegen Diskriminierung aufgebaut hat. Es bedarf auf Bundes- und Landesebene ernsthafter Schritte zu einer langfristigen, diversen und nachhaltigen Einbeziehung von Rom:nja und Sinti:zze als Akteur:innen zumindest bei Fragen und Implementation von Maßnahmen, die direkt Rom:nja und Sinti:zze betreffen.
An den Themen mitgearbeitet haben folgende Selbstorganisationen:
Bundes Roma Verband e.V. • RomaniPhen e.V. • Roma Center e.V./ Roma Antidiscrimination Network • Romani Kafava e.V. • RomaTrial e.V. • Rom e.V. • Pro Sinti und Roma e.V. • Carmen e.V. • Romanity e.V. • Rroma Informations Centrum e.V. • With Wings and Roots e.V. • Rom und Cinti Union e.V. • Philharmonischer Verein der Roma und Sinti e.V. • Roma Art Action e.V. • Förderverein Roma e.V. • Gruppe gegen Antiromaismus